Stellungnahme RDAF | Revision der Verordnung über die Krankenversicherung: Dringender Handlungsbedarf aus Sicht von PatientInnen mit seltenen Krankheiten

03.10.2022

Das Rare Disease Action Forum (RDAF) macht darauf aufmerksam, dass die geplante Revision zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten bedroht und daher nicht zielführend ist. Betroffenen ohne befriedigende Behandlungsalternativen soll der Zugang zu nicht in der Schweiz verfügbaren oder vergüteten Medikamenten erhalten bleibt.

Gefährdung des gesetzlich verankerten Anspruchs auf qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung:

Der bestehende Art. 71a-d KVV, und damit der Zugang zu in der Schweiz nicht verfügbaren oder vergüteten Medikamenten, ist für Betroffene von seltenen Krankheiten, welche oft keine Therapiealternativen zur Verfügung haben, von besonderer Bedeutung. Die vorliegende KVV Revision bedroht den gesetzlich verankerten Anspruch auf eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung jedoch massiv und gefährdet den zeitnahen und gleichberechtigten Zugang zu innovativen Therapien für Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten.

Geeignete Instrumente und Kriterien zur Nutzenbestimmung sind unerlässlich:

Das RDAF betont, dass die Revision die gleichberechtigte und qualitativ hochstehende Behandlung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten in der Schweiz sicherstellen sollte. Insbesondere wären in Bezug auf das in den Erläuterungen zur Revision aufgeführte Instrument «OLUtool» mehr Flexibilität in der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten sowie der Einbezug von medizinischen SpezialistInnen wünschenswert. Eines der Ziele der Revision, namentlich die Verbesserung der Gleichbehandlung aller Versicherten, wird somit nicht erreicht. Auch die Einführung der vorgeschlagenen zusätzlichen Kriterien zur Nutzenbestimmung ist mit Blick auf Arzneimitteltherapien bei seltenen Krankheiten nicht zielführend und führt lediglich dazu, dass selbst viele heute standardmässig eingesetzten und auf der Spezialitätenliste geführten Arzneimitteln diese Vorgaben nicht erfüllen könnten.

Vergütung und Zugang zu Arzneimitteln zur Behandlung seltener Krankheiten nicht gefährden:

Es ist stossend, dass mit der Revision die Möglichkeit für Versicherer geschaffen werden soll, auf die Nutzenkategorie und damit die Höhe der Mindestpreisabschläge Einfluss zu nehmen, trotz eines offensichtlich bestehenden Interessenskonfliktes. Hinzu kommt, dass Einzelfälle zukünftig nur noch vergütet werden sollen, wenn es diesbezüglich klinisch kontrollierte Studien gibt, obwohl bekanntermassen gerade bei seltenen Krankheiten der Nachweis aufgrund anderer wissenschaftlicher Methoden eine anerkannte und oft die einzige Evidenz ist. Ausserdem soll bei einer Vergütung im Einzelfall ein differenzierter Selbstbehalt zum Tragen kommen können, was potenziell zu einer weiteren Diskriminierung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten führen würde. Das RDAF fordert die besondere Lage von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten anzuerkennen und einen gleichberechtigten Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten. Aus diesem Grund lehnt das RDAF die Vorlage in der jetzigen Form ab und setzt sich weiter für zielführende Lösungen zum Wohle von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten ein.

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