Leitlinien

Leitlinien (Guidelines) sind systematisch entwickelte Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Ärztinnen und Ärzten, anderen im Gesundheitssystem tätigen Personen und Patientinnen und Patienten. Das Ziel ist eine angemessene gesundheits­bezogene Versorgung in spezifischen klinischen Situationen.

Durch Leitlinien soll die Transparenz medizinischer Entscheidungen gefördert werden. Sie werden entwickelt, indem zu speziellen Versorgungsproblemen Wissen aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen und gewertet wird. Zudem ist eine Berücksichtigung und Diskussion gegensätzlicher Standpunkte und besonderer situativer Erfordernisse wichtiger Bestandteil der Leitlinienentwicklung.

Leitlinien entbinden den Arzt oder die Ärztin nicht von der Überprüfung der individuellen Anwendbarkeit im konkreten Fall, sie dienen lediglich als Entscheidungshilfen und sind rechtlich nicht verbindlich. Dies unterscheidet sie von Richtlinien.


Begutachtungs-Leitlinien Versicherungsmedizin

Die vorliegenden Leitlinien regeln die fächerübergreifenden Aspekte der Begutachtung in versicherungsmedizinischen Fragen (allgemeiner Teil). Die Schweizerische Neurologische Gesellschaft (SNG) war Initiantin zur Erstellung dieses allgemeinen Teils der “Begutachtungs-Leitlinien“, in welcher sie auch federführend war. Damit ist im allgemeinen Teil der Begutachtungs-Leitlinie die fachneurologische Sichtweise bereits in hohem Masse repräsentiert, weshalb dieser als integrativer Bestandteil des fachspezifischen Teils gilt.