Preis der Epilepsie-Liga

Promotionspreis der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie


Die Schweizerische Liga gegen Epilepsie (Epilepsie-Liga) vergibt alle drei Jahre einen Preis in Höhe von

CHF 10'000.-

für die beste Dissertation auf dem Gebiet der Epileptologie.

Bewerbungen sind aus allen Fachbereichen und Berufsgruppen möglich und erwünscht, sowohl aus Grundlagen- als auch klinischen Fächern. Eine Altersbeschränkung erfolgt nicht.

Das Preisrichterkollegium setzt sich aus drei Vorstandsmitgliedern der Epilepsie-Liga zusammen, das bei Bedarf zusätzlich externe Gutachter hinzuziehen kann. Es trifft seine Entscheidung in geheimer Wahl.

Falls der Antragsteller/die Antragstellerin bereits anderswo Anträge für Unterstützung gestellt hat, ist offen zu legen, bei wem und mit welchem Ergebnis.

Die Preisverleihung erfolgt jeweils im darauf folgenden Jahr anlässlich der Jahrestagung oder Mitgliederversammlung der Epilepsie-Liga.

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2010 an die Geschäftsstelle der Epilepsie-Liga einzureichen und müssen beinhalten:

  • drei Exemplare der abgeschlossenen und beim Dekanat eingereichten Dissertation
  • drei Exemplare einer Stellungnahme des Doktorvaters (dabei kann es sich auch um das entsprechende Gutachten für die Dissertation handeln)


Schweizerische Liga gegen Epilepsie
Seefeldstrasse 84
Postfach 1084
8034 Zürich

Tel. 043 488 67 77
Fax 043 488 67 78
info@epi.ch

 

Forschungsförderung der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie

Die Epilepsie-Liga unterstützt wissenschaftliche Projekte im Bereich der Epileptologie im Gesamtbetrag von

CHF 20'000.-

pro Jahr. Insbesondere soll die Erforschung von Ursachen und Behandlungen der Epilepsie gefördert werden.

Stipendien für Aus- oder Weiterbildung oder Auslandaufenthalte werden nicht ausgerichtet. Hingegen können Reise- und Aufenthaltskosten (ohne Salär) für Kurzaufenthalte (maximal einige Wochen) finanziert werden, sofern sie dem Erlernen von Methoden dienen, welche im Rahmen eines unterstützten Projektes in der Schweiz eingesetzt werden.

Falls der Antragsteller/die Antragstellerin bereits anderswo Anträge für Unterstützung gestellt hat, ist offen zu legen, bei wem und mit welchem Ergebnis.

Termin für die Einreichung von Gesuchen: 31. Dezember 2010

Bitte beachten Sie die unten verlinkten Richtlinien. Allfällige weitere Informationen erhalten Sie bei:

Schweizerische Liga gegen Epilepsie
Seefeldstrasse 84
Postfach 1084
8034 Zürich

Tel. 043 488 67 77
Fax 043 488 67 78
info@epi.ch




11. Oktober 2011

Gründungsmitglied der SFCNS


News zur SFCNS Hirnschlagkommission
Zertifizierung von Stroke Centers
und Stroke Units 

23. Oktober 2007

Gemeinsame Tagung
Jahrestagung der Schweizerischen
Neurologischen Gesellschaft (SNG)
gemeinsam mit der
Schweizerischen Gesellschaft für
Klinische Neurophysiologie SGKN
Palazzo di Congressi, Lugano

3.-5.5.2012

05. Mai 2009

SNG Sponsorpool Projekt 2012
16th EFNS Congress Stockholm

7. - 11. September 2012

 

 

20. Juli 2009

Offizielles Publikumsorgan der SNG
 


24. September 2008
Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie

http://www.sanp.ch/index.html