Mitgliederantrag
Stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft mit dem Formular, welches Sie hier herunterladen können. Es bestehen sechs Mitgliederkategorien:
- ordentliche Mitglieder
- ausserordentliche Mitglieder
- Juniorenmitglieder
- korrespondiere Mitglieder
- Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten
- Freimitglieder
Ordentliche Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder werden Fachärzte aufgenommen, die ihre ärztliche Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausführen und folgende Bedingungen erfüllen:
- eidgenössischer Facharzttitel für Neurologie oder anerkannter ausländischer Facharzttitel für Neurologie
- Erfüllung der Fortbildungs-Vorschriften der SNG
- Unterstützung von 2 Paten (ordentliche Mitglieder der SNG)
- oder Dozent für Neurologie oder eines der verwandten Fächer, welcher an einer Schweizerischen Hochschule lehrt
Ordentliche Mitglieder sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Juniorenmitglieder
Juniorenmitglieder sind Ärzte, die sich seit mindestens 2 Jahren in der Weiterbildung für Neurologie an einer von der FMH anerkannten WB-Stätte in der Schweiz oder an einer WB-Stätte im Ausland befinden. Sie bezahlen einen stark reduzierten Mitgliederbeitrag und haben an den Mitgliederversammlungen eine beratende Stimme.
Weiteres zur Mitgliedschaft im Punkt 2 der Statuten .
Gründungsmitglied der SFCNS
News zur SFCNS Hirnschlagkommission
Zertifizierung von Stroke Centers
und Stroke Units
Gemeinsame Tagung
Jahrestagung der Schweizerischen
Neurologischen Gesellschaft (SNG)
gemeinsam mit der
Schweizerischen Gesellschaft für
Klinische Neurophysiologie SGKN
Palazzo di Congressi, Lugano
3.-5.5.2012

